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Schwangere, unbefristet angestellte Frauen haben einen speziellen Kündigungsschutz. Ihnen darf nämlich während der ganzen Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft nicht gekündigt werden. Unklar ist, wie lange der Kündigungsschutz nach der Geburt dauert, wenn das Baby tot auf die Welt kommt oder nach der Geburt stirbt. Doch wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen (analog der Mutterschaftsversicherung) gedauert hat, sollte der Kündigungsschutz normal gelten. Der Kündigungsschutz gilt nicht während der Probezeit, bei einem befristeten Arbeitsverhältnis oder wenn der Vertrag aus wichtigen Gründen aufgelöst wird. Kündigungen, die vor der Sperrfrist ausgesprochen wurden, werden durch diese unterbrochen (OR 336c/2). Das Kündigungsverbot gilt für den Arbeitgeber, die Arbeitnehmerin kann jederzeit selber kündigen.. Quelle: Tages-Anzeiger, Sozial & Sicher, 12.3.2007
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