|
Schwangere erhalten nach der Geburt ihres Babys Taggelder, sofern sie die Voraussetzungen für den Mutterschaftsurlaub erfüllen. Was aber, wenn sie während der Schwangerschaft aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Unfalls auf ärztlichen Befehl zu Hause bleiben müssen? Gemäss Obligationenrecht hat der Arbeitgeber bei Krankheit oder Unfall seiner schwangeren Arbeitnehmerin den Lohn entsprechend der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses für eine beschränkte Zeit zu bezahlen. Die Schwangerschaft alleine ist kein Grund für die Lohnzahlungspflicht ohne Arbeitsleistung. Meistens regelt der Arbeitsvertrag die Lohnzahlungspflicht bei Krankheit. Betragen die Absenzen während der Schwangerschaft mehr als 2 Monate, darf der Ferienanspruch ab dem 3. vollen Monat gekürzt werden. Quelle: Tages-Anzeiger, Sozial & Sicher, 12.3.2007
|