|
Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 172 Franken pro Tag. Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von 6450 Franken (6450 Franken x 0.8 / 30 Tage = 172 Franken/Tag) und bei Selbständigerwerbenden mit einem Jahreseinkommen von 77 400 Franken (77 400 Franken x 0.8 / 360 Tage = 172 Franken/Tag) erreicht. Grundsätzlich haben Frauen Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung, wenn sie obligatorisch während neun Monaten vor der Geburt in der AHV versichert und in dieser Zeit während mindestens fünf Monaten erwerbstätig waren. Weitergehende Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen und Personalreglementen bleiben wie bis anhin gültig. Grundsätzlich gelten die Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. In jedem Fall haben erwerbstätige Frauen nach einer Geburt einen garantierten und bezahlten Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen. Tipp: Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung kann bis 5 Jahre nach Ablauf des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs geltend gemacht werden. Danach erlischt er ohne weitere Ansprüche. Für die Zeit vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen über die Mutterschaftsentschädigung besteht kein Anspruch. Weitere Informationen: > Merkblatt zur Mutterschaftsversicherung der AHV-IV > Staatssekretariates für Wirtschaft, seco
|